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Der Landkreis sucht

Die Bewerber müssen am Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Landkreis wohnen. Sie dürfen am 01.01.2024 das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Weiterhin sollen sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Aufstellung der Vorschlagliste wird am 02. Mai 2023 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen.

Bewerbungsformular