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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und- wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Insbesondere wird auf das Mindestalter von 25 Jahren und das Höchstalter von 70 zu Beginn des Jahres 2024 sowie die Ausschlussgründe hingewiesen.

 

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf der Seite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ veröffentliche Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist.

 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Stadt Vohburg, Ulrich-Steinberger-Platz 12, 85088 Vohburg a.d. Donau

1.OG Zimmer 101, Geschäftsleitung Hr. Amann, Tel. Nr. 08457/9292-22

E-mail: andreas.amann@no-spam-pleasevohburg.de

 

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.